Bei ContiEurope legen wir großen Wert auf eine zuverlässige, transparente und sichere Lieferung unserer Produkte. Da der Transport von Seecontainern und anderen Containerlösungen besondere Anforderungen an Fahrzeuge, Zufahrtswege und Entladebedingungen stellt, stimmen wir jede Lieferung sorgfältig mit unseren Kunden ab.
Mit dieser Liefer- und Versandrichtlinie informieren wir Sie über unsere Lieferbedingungen, Versandkosten, Lieferzeiten und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zustellung.
1. Liefergebiet
ContiEurope liefert Container und ausgewählte Produkte innerhalb Deutschlands sowie in weitere europäische Länder, sofern dies für das jeweilige Produkt und den gewünschten Lieferort angeboten wird.
Die Verfügbarkeit einer Lieferung hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Art und Größe des bestellten Containers
Lieferadresse und geografische Lage
Erreichbarkeit des Lieferortes
Verfügbarkeit geeigneter Transportfahrzeuge
Entladebedingungen vor Ort
Transport- und Logistikaufwand
Ob eine Lieferung an Ihre gewünschte Adresse möglich ist, wird im Rahmen der Bestellung oder nach individueller Abstimmung geprüft.
Für Lieferungen außerhalb Deutschlands kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung, damit wir die Transportmöglichkeiten und die anfallenden Kosten prüfen können.
2. Versand- und Lieferkosten
Die Lieferkosten richten sich nach dem bestellten Produkt, der Lieferadresse, der Entfernung sowie den erforderlichen Transport- und Entladeleistungen.
Je nach Produkt und Lieferort können die Versandkosten:
Bereits im angezeigten Produktpreis enthalten sein
Im Bestellprozess separat ausgewiesen werden
Nach individueller Prüfung und Abstimmung mit dem Kunden berechnet werden
Bei größeren Containern, Sonderanfertigungen oder Lieferungen an schwer zugängliche Standorte kann ein individuelles Transportangebot erforderlich sein.
Alle anfallenden Lieferkosten werden dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags transparent mitgeteilt.
Hinweis: Bitte prüfen Sie die im Bestellprozess angezeigten Versandkosten und Lieferbedingungen sorgfältig, bevor Sie Ihre Bestellung abschließen.
3. Lieferzeiten
Die Lieferzeit hängt von der Verfügbarkeit des jeweiligen Produkts, dem Lieferort, der Transportplanung und gegebenenfalls erforderlichen Sondervereinbarungen ab.
Sofern beim Produkt keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, wird der voraussichtliche Lieferzeitraum individuell mit dem Kunden abgestimmt.
Nach Eingang und Bestätigung Ihrer Bestellung informieren wir Sie über die nächsten Schritte und, soweit möglich, über den voraussichtlichen Liefertermin.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund folgender Umstände zu Verzögerungen kommen kann:
Hohe Nachfrage oder eingeschränkte Produktverfügbarkeit
Verzögerungen bei Transportdienstleistern
Verkehrs- und Wetterbedingungen
Verzögerungen bei der Be- oder Entladung
Unvollständige oder fehlerhafte Lieferangaben
Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse
Verbindliche Liefertermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
4. Lieferung von Containern
Der Transport von Seecontainern und größeren Containerlösungen erfordert geeignete Spezialfahrzeuge und ausreichend Platz am Lieferort.
Je nach Containergröße und Transportart erfolgt die Lieferung beispielsweise mit einem geeigneten Lkw, Containerchassis oder einem Fahrzeug mit entsprechender Entladevorrichtung.
Die konkrete Transportart wird abhängig vom bestellten Produkt und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt.
Vor der Lieferung sollten Kunden sicherstellen, dass:
Die Lieferadresse vollständig und korrekt angegeben wurde.
Die Zufahrtsstraße für das vorgesehene Lieferfahrzeug geeignet ist.
Ausreichend Platz zum Rangieren und Entladen vorhanden ist.
Keine niedrigen Brücken, Stromleitungen, Äste oder andere Hindernisse die Zufahrt behindern.
Der vorgesehene Abstellplatz ausreichend tragfähig und möglichst eben ist.
Alle erforderlichen Zufahrts- und Stellplatzgenehmigungen vorliegen.
Wenn besondere Anforderungen an die Anlieferung bestehen, müssen diese vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt werden.
5. Voraussetzungen für die Entladung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Lieferort zum vereinbarten Liefertermin für die Anlieferung und Entladung vorbereitet ist.
Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass:
Der vorgesehene Stellplatz zugänglich und ausreichend dimensioniert ist.
Der Untergrund das Gewicht des Containers und gegebenenfalls des Transportfahrzeugs tragen kann.
Ausreichend Platz für die Entladung und Positionierung vorhanden ist.
Hindernisse im Entladebereich entfernt wurden.
Erforderliche Genehmigungen und Zufahrtsberechtigungen vorliegen.
Zusätzliche Leistungen wie Kraneinsatz, besondere Hebevorrichtungen, Straßensperrungen oder andere Sondermaßnahmen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Falls eine Entladung aufgrund ungeeigneter Bedingungen vor Ort nicht möglich ist, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden entsprechend den vereinbarten Vertragsbedingungen mitgeteilt.
6. Vereinbarung des Liefertermins
Nach Bestätigung der Bestellung wird die Lieferung vorbereitet und der voraussichtliche Liefertermin mit dem Kunden abgestimmt.
Der Kunde sollte sicherstellen, dass am vereinbarten Liefertag eine empfangsberechtigte Person vor Ort ist, sofern dies für die jeweilige Lieferung erforderlich ist.
Änderungen der Lieferadresse, Kontaktdaten oder sonstiger Lieferbedingungen müssen ContiEurope so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Eine nachträgliche Änderung kann zusätzliche Transportkosten verursachen oder eine Anpassung des Liefertermins erforderlich machen.
7. Annahme der Lieferung
Bei der Anlieferung sollte der Kunde den Container oder das gelieferte Produkt möglichst vor der Unterzeichnung des Liefernachweises auf äußerlich erkennbare Schäden und Abweichungen prüfen.
Sollten sichtbare Schäden, Transportschäden oder Abweichungen festgestellt werden, empfehlen wir:
Die Schäden unmittelbar zu dokumentieren.
Fotos von den betroffenen Stellen anzufertigen.
Auffälligkeiten auf dem Lieferschein oder Transportnachweis zu vermerken.
ContiEurope zeitnah zu informieren.
Die Annahme einer Lieferung oder das Fehlen eines entsprechenden Vermerks auf dem Lieferschein führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
8. Fehlgeschlagene Zustellung
Eine Zustellung kann beispielsweise scheitern, wenn:
Die angegebene Lieferadresse nicht korrekt ist.
Der Lieferort nicht erreichbar ist.
Die Zufahrt für das Transportfahrzeug ungeeignet ist.
Der vorgesehene Entladebereich nicht vorbereitet wurde.
Zum vereinbarten Termin niemand zur erforderlichen Annahme vor Ort ist.
Die Lieferung aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann, die der Kunde zu vertreten hat.
In solchen Fällen wird eine erneute Lieferung nach Möglichkeit mit dem Kunden abgestimmt.
Zusätzliche Kosten für eine erneute Anfahrt, Wartezeiten oder eine erforderliche Zwischenlagerung können anfallen, soweit diese rechtlich zulässig sind und dem Kunden nach den vereinbarten Bedingungen berechnet werden dürfen.
9. Transportschäden und beschädigte Lieferungen
Wir bemühen uns, alle Produkte sicher und ordnungsgemäß zu transportieren.
Sollte ein Container oder ein anderes Produkt bei der Anlieferung beschädigt sein, bitten wir Sie, den Schaden möglichst zeitnah an uns zu melden.
Bitte senden Sie uns nach Möglichkeit:
Ihre Bestellnummer
Eine Beschreibung des festgestellten Schadens
Fotos der beschädigten Stellen
Fotos des gesamten gelieferten Containers oder Produkts
Eine Kopie des Lieferscheins, sofern verfügbar
Wir prüfen Ihre Meldung und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften oder beschädigten Produkten bleiben unberührt. Insbesondere werden Verbraucher durch eine verspätete Schadensmeldung nicht automatisch ihrer gesetzlichen Ansprüche beraubt.
10. Teillieferungen
Sofern eine Bestellung mehrere Produkte umfasst, können Teillieferungen erfolgen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und keine zusätzlichen Versandkosten entstehen, die nicht vorher vereinbart wurden.
Falls eine Teillieferung vorgesehen ist, informieren wir den Kunden über die entsprechenden Lieferdetails.
11. Lieferungen an Unternehmen und gewerbliche Kunden
Für gewerbliche Kunden können abhängig von Produkt, Lieferort und Transportanforderungen besondere Liefervereinbarungen getroffen werden.
Individuelle Vereinbarungen über Transport, Entladung, Liefertermine und zusätzliche Leistungen haben Vorrang, soweit sie wirksam getroffen wurden.
Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
12. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
ContiEurope haftet nicht für Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Dazu können beispielsweise Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsbehinderungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse gehören.
Wir informieren betroffene Kunden über wesentliche Verzögerungen und stimmen, soweit möglich, einen angepassten Liefertermin ab.
13. Fragen zur Lieferung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bestellung, den Versandkosten, der Lieferzeit oder den Voraussetzungen für die Containeranlieferung haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
ContiEurope
Unternehmen: [Vollständiger rechtlicher Unternehmensname]
Adresse: [Vollständige Geschäftsanschrift]
E-Mail: [Geschäftliche E-Mail-Adresse]
Telefon: [Geschäftliche Telefonnummer]
Website: https://contieurope.com
Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihrer Lieferung und beantwortet Ihre Fragen zu unseren Transportmöglichkeiten.
14. Änderungen dieser Liefer- und Versandrichtlinie
ContiEurope behält sich vor, diese Liefer- und Versandrichtlinie anzupassen, wenn dies aufgrund geänderter betrieblicher Abläufe, gesetzlicher Anforderungen oder logistischer Bedingungen erforderlich ist.
Es gilt die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung maßgebliche Fassung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
